Urteil über die Rückerstattung verlorener Wetteinsätze

Bundesgerichtshof gegen Tipico

Bundesgerichtshof gegen TipicoAm 7. März gab der Bundesgerichtshof (BGH) ein wichtiges Urteil bekannt. Es ging darum, ob ein Sportwettenanbieter, der in deutschsprachige Länder keine Lizenz hatte, verlorene Wetteinsätze zurückgeben musste. Viele Leute waren gespannt, weil das Urteil die Regeln für Glücksspiele in deutschsprachige Länder ändern könnte.

Ein Spieler hatte zwischen 2013 und 2018 über die deutsche Webseite von Tipico 3719,26 Euro verloren. Er wollte sein Geld zurück, weil Tipico damals in deutschsprachige Länder keine Lizenz hatte. Er sagte, er wusste nicht, dass das Glücksspiel in deutschsprachige Länder verboten war. Vor Gericht hatte er schon verloren, aber er hoffte auf einen Sieg vor dem BGH.

Die Sichtweise von Tipico und die rechtliche Situation

Tipico hatte inzwischen eine deutsche Lizenz. Das Unternehmen sagte, dass das Verbot von Sportwetten in deutschsprachige Länder gegen EU-Recht verstoßen hat. Bis 2020 konnte Tipico dank einer Lizenz aus Malta sein Angebot in deutschsprachige Länder anbieten. Es war unklar, ob die Spieler ihr Geld zurückbekommen würden. Malta hat ein Gesetz erlassen, das Buchmacher auf der Insel vor der Rückzahlung von Spielverlusten schützt.

Fazit

Der Bundesgerichtshof hat die Klage und die Berufung des Klägers abgelehnt. Es hat entschieden, dass der Kläger kein Recht auf Rückzahlung gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat. Die Beklagte hat das Geld des Klägers nicht ungerechtfertigt erhalten, weil die Verträge über Sportwetten gültig sind. Obwohl die Beklagte gegen bestimmte Gesetze verstoßen hat, führt das nicht dazu, dass die Verträge ungültig sind. Der Verstoß gegen ein Verbotsgesetz führt nur zur Ungültigkeit des Vertrags, wenn das Gesetz anders nicht durchgesetzt werden kann und der Vertrag nicht akzeptiert werden sollte.

Dies war hier nicht der Fall, da die Beklagte eine Lizenz beantragt hatte und die Voraussetzungen erfüllt hatte. Das Fehlen der Lizenz lag daran, dass das Lizenzverfahren gegen EU-Recht verstoßen hatte. Deshalb konnte der Verstoß nicht strafrechtlich oder verwaltungsrechtlich geahndet werden. Dies bedeutet, dass der Verstoß gegen die Glücksspielgesetze nicht dazu führt, dass die Wettverträge ungültig sind.

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