GGL und das Glücksspiel: Kein Durchkommen mit Netzsperren

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wollte Internetanbieter dazu verpflichten, den Zugang zu bestimmten Webseiten zu sperren, auf denen unerlaubtes Glücksspiel angeboten wird. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun klargestellt: Das ist nur möglich, wenn die Anbieter auch tatsächlich nach § 8 des Telemediengesetzes (TMG) verantwortlich sind – und das trifft hier nicht zu.
In Deutschland gibt es klare Regeln für Online-Glücksspiele. Wer ohne deutsche Lizenz Spiele wie Slots oder Online-Poker anbietet, bewegt sich in einem rechtlichen Graubereich. Die GGL ist dafür zuständig, gegen solche Angebote vorzugehen. Eine Möglichkeit, dies zu tun, ist die sogenannte Netzsperre: Internetanbieter sollten bestimmte Seiten einfach blockieren, damit Nutzer aus Deutschland keinen Zugriff mehr haben.
Entscheidung des Gerichts gegen die GGL
Ein Internetanbieter ist aber in erster Linie nur für die Verbindung zum Internet zuständig – er entscheidet nicht darüber, welche Inhalte seine Kunden abrufen. Deshalb sind diese Anbieter auch nicht für die Inhalte verantwortlich, die über ihre Netze laufen. Genau das hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Eine Sperranordnung kann nur gegenüber Unternehmen erlassen werden, die nach § 8 TMG als „verantwortliche Diensteanbieter“ gelten. Und da Internetanbieter weder die Glücksspielangebote erstellen noch steuern, fällt das nicht in ihren Zuständigkeitsbereich.
Das Urteil zeigt, dass Netzsperren in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen durchgesetzt werden können. Internetanbieter sind nicht verpflichtet, Seiten zu sperren, wenn sie selbst nicht für deren Inhalte verantwortlich sind. Die GGL muss also andere Wege finden, um gegen unerlaubtes Glücksspiel vorzugehen – zum Beispiel durch direkte Maßnahmen gegen die Betreiber der Seiten.
Für die Glücksspielbehörde ist das Urteil ein Rückschlag. Sie wollte mit Netzsperren gegen unerlaubtes Glücksspiel vorgehen, doch dafür fehlt nun die rechtliche Grundlage. Die Anbieter sitzen oft im Ausland, etwa in Malta, und sind von Deutschland aus schwer zu kontrollieren. Statt sich direkt mit ihnen auseinanderzusetzen, sollte die Sperrung durch deutsche Internetunternehmen eine einfachere Lösung sein. Das ist nun nicht mehr möglich.