EuGH klärt Erstattungen bei Sportwetten-Verlusten

EUGH

EUGHSportwetten-Anbieter und ihre leidenschaftlichen Anhänger aus ganz Deutschland erlebten am Donnerstag einen wahren Hitchcock-Moment: Alle Augen waren auf Karlsruhe gerichtet, wo man gespannt auf ein möglicherweise revolutionäres Urteil wartete. Doch was passierte? Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, das Verfahren auf Eis zu legen. Statt endlich Klarheit zu schaffen, riefen sie den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, um sich von dort eine übergeordnete Einschätzung zur Dienstleistungsfreiheit von Sportwetten-Anbietern zu holen. Die Zuschauer durften also vorerst weiter zappeln – das juristische Tauziehen um die Rückerstattung von Verlusten bei Sportwetten geht in die nächste Runde.

Das Ganze begann mit der Klage eines wahren Glückspilzes gegen den Sportwetten-Anbieter Tipico. Der arme Spieler hatte in den Jahren 2013 bis 2018 Verluste in Höhe von 3.700 Euro erlitten und verlangte nun sein Geld zurück. Er berief sich dabei auf die Tatsache, dass Tipico zu dieser Zeit noch keine Glücksspiellizenz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) besaß. Unser mutiger Kläger hatte sich durch alle Instanzen gekämpft und erwartete nun das abschließende Urteil des höchsten deutschen Gerichts.

Bis vor kurzem sah es so aus, als stünden die Sterne für den Kläger günstig. Der BGH hatte im Juni angedeutet, dass man sich seiner Argumentation anschließen könnte. Grund dafür war die Tatsache, dass Tipico zum Zeitpunkt der Wettabgaben keine offizielle Genehmigung für das Angebot von Sportwetten in Deutschland hatte. Der Buchmacher, mit Sitz im sonnigen Malta, hatte die Lizenz zwar beantragt, doch Bürokratie braucht bekanntlich Zeit.

Inmitten dieser juristischen Seifenoper feiert Tipicos Anwalt Ronald Reichert einen scheinbaren Erfolg. Er betont, dass der EuGH in der Vergangenheit oft im Sinne der Anbieter entschieden hat. Reichert ist „sehr zuversichtlich, dass der EuGH dies auch im konkreten Fall so bestätigen“ werde. Warum sollte man sich also Sorgen machen? Die europäische Dienstleistungsfreiheit ist schließlich der Joker im Ärmel der Wettanbieter.

Ähnlich euphorisch zeigte sich Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV). Seine Zuversicht, dass der EuGH im Sinne der Anbieter entscheiden werde, ist kaum zu überhören. Und wer könnte es ihm verdenken? Schließlich hat der EuGH in der Vergangenheit bereits bewiesen, dass er ein Faible für die Dienstleistungsfreiheit hat.

Der Kläger, unterstützt vom Prozessfinanzierer Gamesright, lässt sich dennoch nicht entmutigen. Selbstbewusst betont man, weiter für die Verbraucher zu kämpfen. Eine noble Geste, wenn man bedenkt, dass das juristische Spiel um die Rückerstattung von Verlusten noch lange nicht vorbei ist.

Für viele andere Kläger und Beteiligte, die auf ähnliche Urteile hoffen, ist das höchste Instanzvotum des BGH von großer Bedeutung. Mit Spannung erwarteten sie das Sportwetten-Urteil, nur um nun auf die Entscheidung der EuGH-Richter in Luxemburg warten zu müssen. Wann dies geschehen wird, ist völlig ungewiss. Geduld ist eben eine Tugend, besonders in der Welt der Sportwetten.

In der Zwischenzeit können wir uns zurücklehnen und das Spektakel weiterverfolgen. Vielleicht sollten wir auch eine Wette darauf abschließen, wie lange sich dieses juristische Hin und Her noch hinzieht. Es scheint, als sei das Spiel um die Sportwetten erst am Anfang – und wer weiß, vielleicht gewinnt am Ende ja doch der Verbraucher. Oder aber der EuGH wird erneut zum Helden der Dienstleistungsfreiheit, und die Buchmacher feiern ihren nächsten Sieg. Eines ist jedenfalls sicher: Langweilig wird es nicht.

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