Entscheidung des Gerichts bekräftigt festgelegten Erlaubnisvorbehalt
Ein bedeutendes Urteil wurde am 09. August 2023 vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt gefällt. Dabei ging es um die Rechtmäßigkeit des im Glücksspielstaatsvertrag 2021 festgelegten Erlaubnisvorbehalts. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass dieser Vorbehalt im Einklang mit dem Unionsrecht steht. Dieses wegweisende Ergebnis wurde von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder auf ihrer Website bekannt gegeben, nachdem sie vor dem OVG Sachsen-Anhalt erfolgreich agierte.
Ursprünglich hatte die Behörde eine Untersagungsverfügung gegen einen illegalen Glücksspielanbieter im Internet durchgesetzt. Das betroffene Unternehmen legte Beschwerde ein, doch diese wurde nach einem erneuten Verfahren abgelehnt. Dies markiert einen bemerkenswerten Erfolg für die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder aus Halle an der Saale. Ihr Einsatz für den Jugend- und Spielerschutz sowie ihr Engagement im Kampf gegen illegale Angebote werden durch diese Entscheidung eindrucksvoll unterstrichen.
Beschwerde gegen die GGL: die Fakten
Am 23. Juni 2023 hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder eine bedeutende Mitteilung gemacht. In dieser Information ging es um eine rechtliche Angelegenheit, die das Verwaltungsgericht Halle betraf. Konkret handelte es sich um eine Untersagungsverfügung der GGL gegen einen Anbieter von unerlaubtem Glücksspiel im Internet. Das Verwaltungsgericht Halle bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Verfügung in einem Eilrechtsschutzverfahren.
Die betroffene Partei legte daraufhin eine Beschwerde ein. Diese Beschwerde landete vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt. Am 9. August 2023 traf das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung und wies die Beschwerde zurück. Das bedeutet, dass die ursprüngliche Untersagungsverfügung gegen den Anbieter von unerlaubtem Glücksspiel im Internet weiterhin rechtens ist.
Besonders interessant ist, dass das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss betonte, dass der im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) von 2021 festgelegte Erlaubnisvorbehalt im Einklang mit dem Unionsrecht steht. Diese Feststellung ist von großer Bedeutung, da sie die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der deutschen Glücksspielregulierung bestätigt.
Diese Gerichtsentscheidung ist ein großer Erfolg für die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder. Sie bestärkt die Behörde in ihrer konsequenten Vorgehensweise gegen Anbieter von unerlaubtem Glücksspiel im Internet. Dieses Vorgehen ist nicht nur für die Glücksspielregulierung von Bedeutung, sondern auch für den Schutz der Spieler und Jugendlichen. Die Entscheidung unterstreicht die Ernsthaftigkeit, mit der die Behörde diese Angelegenheit angeht und zeigt, dass sie die Belange des Spieler- und Jugendschutzes in den Vordergrund stellt. Insgesamt sendet die Entscheidung ein klares Signal an die Branche und die Öffentlichkeit, dass rechtliche Schritte gegen unerlaubtes Online-Glücksspiel entschlossen verfolgt werden.