Bundesfinanzhof bestätigt Besteuerung von Sportwetten

Besteuerung von Sportwetten

Besteuerung von SportwettenDie in Deutschland geltende Besteuerung von Sportwetten hat in den letzten Jahren für erhebliche Diskussionen gesorgt. Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem jüngsten Urteil entschieden, dass die Steuer auf Wetteinsätze verfassungs- und europarechtskonform ist. Das Urteil dürfte insbesondere bei Sportwetten-Anbietern auf wenig Gegenliebe stoßen, bestätigt es doch die 5 % Steuer auf sämtliche getätigten Wetteinsätze als rechtmäßig.

Der Richterspruch des Bundesfinanzhofs beendete eine jahrelange juristische Auseinandersetzung, die bereits 2016 mit einer Klage eines namentlich nicht genannten Wettanbieters aus einem anderen EU-Land begann. Der Kläger argumentierte, dass die Steuer ihn in seiner durch das EU-Recht geschützten Dienstleistungsfreiheit beeinträchtige. Besonders die Steuer auf Wetteinsätze nach dem deutschen Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) stand im Mittelpunkt der Kritik.

Zunächst hatte das klagende Unternehmen vor einem niederen Gericht verloren. Auch in der Revision vor dem Hessischen Finanzgericht im Jahr 2022 scheiterte der Kläger. Der Fall landete schließlich beim Bundesfinanzhof, der als höchstes Finanzgericht in Deutschland das letzte Wort in Steuerfragen hat. Mit seinem jüngsten Urteil bestätigte der BFH nun endgültig die Rechtmäßigkeit der Sportwettsteuer.

Laut dem Urteil des Bundesfinanzhofs liegt kein Verstoß gegen das Grundgesetz oder gegen EU-Recht vor. Die Klägerin hatte sich darauf berufen, dass die Besteuerung einen Eingriff in ihre Dienstleistungsfreiheit darstelle, die nach EU-Recht geschützt sei. Doch die Richter urteilten, dass dieser Eingriff gerechtfertigt sei. Das Ziel des Gesetzgebers sei es, die Spielsucht zu reduzieren und übermäßige Ausgaben von Problemspielern zu vermeiden. Die Steuer dient somit dem Schutz des Gemeinwohls und ist aus Sicht der Richter verhältnismäßig.

Rechtliche Auseinandersetzungen

Ein zentrales Argument des Gerichts war, dass die Höhe der Steuer als „moderat“ einzustufen sei. Die 5 %-Steuer auf alle Wetteinsätze gilt als angemessen und würde keine unverhältnismäßige Belastung für die Anbieter darstellen. Darüber hinaus betonten die Richter, dass die Besteuerung von Sportwetten diskriminierungsfrei sei. Sie gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Anbieter gleichermaßen, was jede Form der Ungleichbehandlung ausschließe.

Dies bedeutet, dass jeder Anbieter, der in Deutschland Wetteinsätze anbietet, unabhängig davon, ob er in Deutschland lizenziert ist oder nicht, die Steuer entrichten muss. Auch internationale Wettanbieter, die in anderen EU-Staaten lizenziert sind, sind von dieser Regelung betroffen, sobald sie ihre Dienste in Deutschland anbieten.

Interessant ist zudem, dass das Rennwett- und Lotteriegesetz 2022 grundlegend reformiert wurde. Allerdings stellte der Bundesfinanzhof fest, dass das Urteil auch auf die neue Rechtslage übertragbar ist. Die Höhe der Steuer ist unverändert geblieben, weshalb sich am rechtlichen Status quo nichts ändert. Wettanbieter müssen weiterhin die 5 %-Steuer entrichten, solange sie in Deutschland operieren.

Keine Aussicht auf Verfassungs- oder Europarechtsklage

Der Bundesfinanzhof machte darüber hinaus klar, dass die Klage nicht für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht geeignet sei. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Steuer gegen das Grundgesetz verstoße. Dies ist ein weiterer Schlag für den klagenden Wettanbieter, der gehofft hatte, durch den Gang vor das höchste deutsche Gericht doch noch eine Änderung herbeiführen zu können.

Auch auf europäischer Ebene sind die rechtlichen Möglichkeiten des Klägers ausgeschöpft. Der Bundesfinanzhof lehnte es ab, den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzuleiten. Die dafür relevanten Fragen seien bereits in früheren Verfahren geklärt worden. Dies bedeutet, dass das Urteil des BFH endgültig ist und keine weiteren Einspruchswege für den Kläger offenstehen.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs hat für rechtliche Klarheit gesorgt. Die Besteuerung von Sportwetten bleibt bestehen und ist sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit europäischem Recht vereinbar. Aus Sicht der Sportwetten-Anbieter mag dieses Urteil enttäuschend sein, da es ihre Gewinnmargen weiter schmälert. Doch für den Gesetzgeber bedeutet es einen Sieg im Kampf gegen problematisches Glücksspielverhalten.

Ob die Entscheidung des BFH langfristig zu einer faireren und gerechteren Besteuerung führt, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass Deutschland mit diesem Urteil weiterhin auf eine strikte Regulierung des Glücksspielmarkts setzt – zum Schutz der Spieler und zur Sicherstellung einer angemessenen Steuerlast für die Anbieter.

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